Fallbeispiele


Fallbeispiel: schwere Körperverletzung

Eine Gruppe von vier, teils Jugendlichen, teils volljährigen Männern hatte in betrunkenem Zustand vier vorbeikommende Passanten auf der Straße verprügelt. Drei Personen wurden leicht, eine schwer verletzt. Die Schlichtung wurde von einer Opferanwältin angeregt. Im Laufe des Verfahrens meldeten auch die anderen Opfer ihr Interesse an einer Schlichtung an.

Da die Täter in Haft waren und die Opfer nicht mit den Tätern zusammentreffen wollten, wurde das Verfahren in Form einer Shuttle-Mediation durchgeführt. Im Ergebnis erhielten die Opfer auf ihren Wunsch hin sowohl schriftliche Entschuldigungen von Seiten der Täter, wie auch Schadensersatz- und Schmerzensgeldzahlungen. Alle Vereinbarungen wurden noch vor Abschluss der Hauptverhandlung erfüllt.

Fallbeispiel: sexueller Missbrauch

Ein damals 14-jähriges Mädchen war von ihrem Stiefvater mehrmals sexuell missbraucht worden. Auf Anregung des Strafverteidigers wurde ein Täter-Opfer-Ausgleich eingeleitet. Nach langwierigen Verhandlungen wurde folgendes Ergebnis erzielt:

  1. Die mittlerweile 19-jährige Frau erhielt Schmerzensgeld in Höhe von mehreren Tausend Euro.
  2. Der Beschuldigte gab gegenüber der zuständigen Friedhofsverwaltung eine Erklärung ab, dass er im Falle seines Ablebens nicht in dem Familiengrab beerdigt werden wolle, in dem bereits die Mutter des Opfers (seine frühere Ehefrau) beerdigt worden war.

Fallbeispiel: Verteilung arrestierter Gelder

Mehrere Münchner Firmen hatten sich “zusammengeschlossen” und illegal Preise abgesprochen. Der Schaden belief sich auf mehrere Millionen Euro. Die Staatsanwaltschaft hatte die Firmenkonten eingefroren und die Gelder zur Schadenswiedergutmachung arrestiert.

Der Ausgleich e.V. hat die Verteilung dieser Gelder zwischen einer angeklagten Firma und den geschädigten Firmen durchgeführt. Dadurch konnten zahlreiche, aufwendige Schadensersatzprozesse vermieden werden.